Einkaufspolitik

Der JAE Konzern legt die seinen Beschaffungsaktivitäten zugrunde liegende Beschaffungspolitik wie folgt fest.

 
1. Transparente, gerechte und ehrliche Handlungsweise
 Der Konzern verfährt in seinem Umgang mit Lieferanten und relevanten Parteien auf einer gleichberechtigten, gerechten und angemessenen Basis, ohne seinen übergeordneten Status auszunutzen, indem er durch den rechtzeitigen Versand von Informationen über die Beschaffung allen Unternehmen, die mit dem Konzern Geschäfte tätigen wollen, Gelegenheit zu fairem Wettbewerb bietet.
2. Auswahl von Lieferanten auf der Grundlage einer gerechten und fairen Bewertung
 Bei der Auswahl und jederzeitigen Überprüfung der Lieferanten geht der Konzern von einer Bewertung der Qualität der Geschäftsführung, des Systems zur Einhaltung von Gesetzen, der Berücksichtigung der Menschenrechte, Sicherheit und Gesundheit, und dem Grad der Beherrschung von Qualität, Preis, Einhaltung von Lieferzeiten und Umweltbewusstsein aus.
3. Förderung der nachhaltigen Beschaffung
 Auf Basis der JAE Konzern Richtlinien zur nachhaltigen Beschaffung überprüft der Konzern das Umweltmanagementsystem und den Überwachungsgrad bei den Lieferanten und relevanten Parteien in der Absicht, seine Beschaffungsaktivitäten so zu gestalten, dass die Umweltbelastung entlang der gesamten Lieferkette gering gehalten wird.
4. Aufbau einer optimalen Partnerschaft mit den Lieferanten durch gegenseitiges Verständnis und Vertrauen
 Der Konzern erkennt die Wichtigkeit der Kommunikation mit den Lieferanten und relevanten Parteien an und bemüht sich, ein Verhältnis zu diesen aufzubauen, das zu einer auf Partnerschaft basierenden gegenseitigen Entwicklung beiträgt.
5. Einhaltung von nationalen und internationalen Gesetzen und Verordnungen sowie von sozialen Normen mit Vorschriftscharakter, und Unterbindung von Kontakten zu gesellschaftsschädigenden Elementen
 Der Konzern hält die einschlägigen Gesetze und Verordnungen sowie die sozialen Normen mit Vorschriftscharakter in allen Ländern und Regionen ein und unterbindet Kontakte zu gesellschaftsschädigenden Elementen, um einwandfreie Beschaffungsaktivitäten sicherzustellen.
6. Berücksichtigung der Menschenrechte, Sicherheit und Gesundheit
 Der Konzern berücksichtigt im Laufe seiner Beschaffungsaktivitäten stets die Menschenrechte, Sicherheit und Gesundheit und bemüht sich um den Ablauf seiner Beschaffungsaktivitäten in einer gesunden, sicheren und hygienischen Arbeitsumgebung.
7. Management und Datenschutz
 Der Konzern ist sich des Wertes von Informationen bewusst, die ihm im Laufe seiner Beschaffungstätigkeiten bekannt werden, und verwaltet und schützt diese Informationen durch entsprechende Management- und Kontrollsysteme.